Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310
Abs.1 BGB
Angebote und Dienstleistungen von zbv-design unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Alle Leistungen von
zbv-design sind Dienstleistungen im Sinne von Dienstleistungsverträgen. Spätestens bei Auftragserteilung der Leistung - schriftlich oder mündlich - gelten unsere Geschäftsbedingungen als
angenommen. zbv-design gilt als Auftragnehmer, die Geschäftspartner als Auftraggeber.
1. zeitlich:
Angebote von zbv-design verlieren Ihre Gültigkeit 2 Wochen nach Zugang des jeweiligen Angebotes.
2. inhaltlich:
Bei gravierender Änderung der Angebotsvoraussetzungen, oder durch Kundenwunsch, behalten wir uns eine Änderung unseres Angebotes vor.
1. Speicherung von Kundendaten:
Kundendaten und beigebrachte Materialien durch den Kunden ( Fotos, Logos, Videos, Texte, Firmenfarben, Zugangsdaten, Webseiten, Druckmaterialien, Printmedien, Muster jeglicher Art etc. ) werden
von zbv-design zur internen Verwaltung und Bearbeitung gespeichert. Diese Unterlagen sind zbv-design vom Auftraggeber bei Auftragsvergabe digital zur Verfügung zu stellen. Erst nach Erhalt aller
Kundendaten, die notwendig sind, um den Auftrag auszuführen, beginnt zbv-design mit den beauftragten Leistungen.
2. Nutzungsrechte Dritter:
Liefert der Auftraggeber zbv-design Materialien, Texte, Fotos, Logos, Videos, digitale Datenträger, Computerspiele, Pläne etc. zur Weiterverarbeitung, ist der Auftraggeber allein verantwortlich
für die jeweiligen Nutzungsrechte Dritter hieran.
1. Einheitspreise:
Generell werden alle vertraglich vereinbarten Leistungen zu fixen Pauschalpreisen / Einheitspreisen angeboten. Die Verarbeitung von Daten, Unterlagen, Logos, Firmenfarben, sowie Bildern, Fotos
und Texten des Auftraggebers, beziehen sich ausschließlich auf vorhandene Daten, die der Auftraggeber zbv-design bei Auftragserteilung zeitnah und vollständig digital zur Verfügung stellt. Erst
nach Erhalt der vollständigen, digitalen Daten des Auftraggebers beginnt zbv-design mit der Weiterverarbeitung bzw. den Entwurfsarbeiten. Sollte zbv-design, ohne Vorhandensein der originalen
digitalen Daten des Auftraggebers Erstentwürfe und weitere Zwischenentwürfe dem Auftraggeber erstellen und präsentieren, die auf Grund der fehlenden Lieferung vom Auftraggeber eventuell
Abweichungen zu den Originaldaten aufweisen, berechtigt das den Auftraggeber weder zur Mängelanzeige, noch zum Einbehalt von Teilzahlungen bzw. Nichtbezahlung der vereinbarten Vertragssumme für
die erbrachten Leistungen von zbv-design. Das gilt insbesondere, wenn die von zbv-design erbrachten Entwürfe / Leistungen Abweichungen zu den Originaldaten des Auftraggebers aufweisen sollten wie
zum Beispiel Abweichungen bei: Firmenfarben, Logos, Schriftarten, CI-Vorgaben, Fotos etc. Sobald die tatsächlichen originalen Daten des Auftraggebers in digitaler Form bei zbv-design vorliegen,
arbeitet zbv-design ausschließlich mit den bereitgestellten Originaldaten des Auftraggebers. In den Einheitspreisen für allgemeine einfache Bildbearbeitungen sind enthalten: Kleinere
Retuschearbeiten, Größen- und Farbanpassungen bei Printmedien sowie die Bildgrößenoptimierung zur Erreichung geringerer Datenmengen bei Internetauftritten. Nicht enthalten ist der Zukauf von
Bildern/Fotos/Texten von Drittanbietern, oder das Fotografieren neuer Bilder/Fotos durch zbv-design für den Auftraggeber, sofern der Auftraggeber selber nicht im Besitz der gewünschten
Bilder/Fotos/Texte ist. In den Einheitspreisen enthalten sind allgemeine kleinere Textverarbeitungen / Satzarbeiten digital gelieferter, vorhandener Texte des Auftraggebers. Nicht enthalten in
den Einheitspreisen sind bei Satzarbeiten das Erstellen neuer Texte, PR, Slogans, Überschriften, oder sonstiger zusätzlicher Inhalte. Alle Korrekturen werden ausschließlich in der Agentur von
zbv-design verarbeitet. Bis zu 2 Korrekturen sind in den Einheitspreisen enthalten. Der Auftraggeber erhält jeweils Korrekturabzüge für jede überarbeitete Korrekturversion. Bei Zusendung per
Email, oder bei direkter Übergabe / Aushändigung durch zbv-design und Annahme der Erstentwürfe / Korrekturabzüge / fertigen Entwürfe / Demoversionen / Layouts / Webdesigns / Pläne / Fotos / Filme
/ Texte / Datenträger / Kunstwerke etc. durch den Auftraggeber, gelten diese als akzeptierte Leistungsabnahmen des Auftraggebers und sind unabhängig vom Gefallen oder Nichtgefallen immer als
erbrachte Leistungen an zbv-design vom Auftraggeber vollständig zu bezahlen. Wünscht der Auftraggeber nach erfolgter Freigabe zum Druck, oder nach Freigabe zur Onlinestellung weitere
Text-, Bild-, Programmierungsänderungen / Ergänzungen / eventuelle Schreibfehler / sonstige Verbesserungen jeglicher Art , so sind diese Leistungen nicht mehr im ursprünglich
erteilten Auftrag enthalten und sind damit grundsätzlich immer nach Aufwand, oder nach Einheitspreisen zusätzlich an zbv-design zu bezahlen.
2. Kosten für Sonderwünsche / Zusatzleistungen:
Kosten für Sonderwünsche und Zusatzleistungen, die nicht in den Einheitspreisen / schriftlichen Angebot enthalten sind und mündlich oder schriftlich zusätzlich beauftragt wurden, werden nach
Zeitaufwand zusätzlich abgerechnet. Die Kosten betragen 90,00 € netto pro angefangene Stunde. Von zbv-design erbrachte Leistungen, die über den Umfang des Angebotes hinausgehen, sind gemäß
unseren Einheitspreisen zusätzlich zu bezahlen.
Nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber speichert zbv-design Kundendaten auf einen digitalen Datenträger als Backup und für Weiterverarbeitungen im eigenen Archiv. Kundendaten werden
höchstens 10 Jahre aufbewahrt. Gemäß den Zahlungsbedingungen von zbv-design erhält der Auftraggeber erst nach vollständiger Begleichung aller offenstehenden Rechnungen und nur auf
schriftliches Verlangen einen Datenträger für die jeweils gewünschten Leistungen. Der Arbeitsaufwand für die Zusammenstellungen von Kundendaten auf einen Datenträger ist nicht in den
Einheitspreisen enthalten und wird grundsätzlich immer zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Eine Kopie aller Datenträger sowie das Urheberrecht verbleibt immer bei
zbv-design.
1. Drittleistungen:
Drittleistungen sind alle Leistungen, die zbv-design nicht selbständig in Eigenproduktion erstellt. Beispiele: Reprotechnik, Druckereikosten, Internetprovider, Webhosting, Domainregistrierungen,
Tonstudio, Künstler, Models, Filmstudio, Fotoagenturen, Fotografen, GEMA-Gebühren und GEMA freie Musik, Folienwerbung, Werbetechniker, Reisekosten, Spesen, gefertigte Modelle, Materialien
etc.
2. Auftrag für Drittleistungen:
Sofern Drittleistungen zur Gesamtauftragsabwicklung vom Auftraggeber gewünscht werden, holt zbv-design einen Kostenvoranschlag des Drittanbieters ein und erstellt darauf basierend ein
zusätzliches Angebot. Erhält zbv-design vom Auftraggeber zusätzlich die Beauftragung zur Abwicklung von Drittleistungen, so sind diese separat kostenpflichtig. Bei Kleinaufträgen bis 500,00 Euro
netto berechnet zbv-design nach Beauftragung des Dritten eine Abwicklungspauschale von 90,00 Euro netto. Bei Auftragsvolumen über 500,00 Euro netto werden 20 % der Auftragssumme als
Agenturleistung zusätzlich berechnet.
3. Haftung und Gewährleistung für die Drittleistungen:
Die Haftung und Gewährleistung für die Drittleistungen liegt ausschließlich beim ausführenden Drittanbieter.
Schriftlich und mündlich erteilte Aufträge sowie zusätzlich mündlich vereinbarte Leistungen gelten bei Aushändigung der Leistungen an den Auftraggeber ( z.B. Fotos, Entwürfe, Logos,
etc.) sowie bei Onlinestellung auf Zugänge / Plattformen etc. des Auftraggebers (Homepage, Facebook, Webinar, Social Media etc.) automatisch als einwandfrei erbrachte Leistungen, die
dadurch vom Auftraggeber anerkannt, abgenommen und freigegeben sind. Bei Onlinestellung von Homepages, auch wenn diese nur auf Zugängen von zbv-design.de veröffentlicht stehen, gelten diese
Leistungen als einwandfrei erbracht und sind, sofern kein schriftlicher Einspruch innerhalb 14 Werktagen seitens des Auftraggebers an zbv-design erfolgt, vollständig an zbv-design zu bezahlen.
Bei abgezeichneten Korrekturabzügen für Grafikleistungen, unterschriebenen Entwurfs- Eingabe- und / oder Werkplänen für erbrachte Architektenleistungen, sowie für jegliche ausgehändigte
Kunstwerke etc. gelten die jeweiligen von zbv-design erbrachten bzw. ausgehändigten Leistungen vom Auftraggeber als beauftragt, angenommen und als einwandfrei freigegeben. Diese Leistungen
sind danach innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig vom Auftraggeber an zbv-design zu bezahlen, unabhängig davon, ob die erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gefallen oder
nicht. Wünscht der Auftraggeber nach erfolgter Freigabe zum Druck, oder nach Freigabe zur Onlinestellung weitere Text-, Bild-, Programmierungsänderungen / Ergänzungen / Verbesserungen
jeglicher Art, so sind diese Leistungen nicht mehr im ursprünglich erteilten Auftrag enthalten und sind damit grundsätzlich immer nach Aufwand, oder nach Einheitspreisen zusätzlich an
zbv-design zu bezahlen.
1.Preisangaben:
Alle Preisangaben von Angeboten von zbv-design sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie 5 % Nebenkostenpauschale. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu
zahlen.
2. Eigentum:
Bis zur vollständigen Zahlung der Schlussrechnung verbleiben alle Produktionen, Konzeptionen, Waren und Dienstleistungen, Unterlagen, Berechnungen, Skizzen, Architektenpläne, Kunstwerke etc. im
Eigentum von zbv-design.
3. Fälligkeit:
Mit Vertragsschluss werden 30% der vereinbarten Auftragssumme sofort fällig. Ist der Erstentwurf erbracht, sind weitere 50% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Sind die beauftragten Leistungen
laut der schriftlichen Auftragserteilung von zbv-design erbracht, ist zbv-design berechtigt die Schlussrechnung über die verbleibende Auftragssumme zu stellen. Bei Beauftragung für die Abwicklung
von Drittleistungen werden bei Vertragsschluss 50% der Auftragssumme sofort fällig. Ab einem Auftragswert von 2.500,00 Euro für Drittleistungen werden 75% der Auftragssumme bei
Vertragsabschluss sofort fällig. Mit Zustellung von Zwischenrechnungen und der Schlussrechnung wird die jeweils vereinbarte Vergütung vollständig fällig und sie ist vom
Auftraggeber unabhängig von Gefallen oder Nichtgefallen der erbrachten Leistung an zbv-design zu bezahlen.
4. Fälligkeit von Teilabnahmen:
Bei Vorlage des ersten Entwurfes ( Übergabe = Abnahme von Teilleistungen = Stichtag ) fallen weitere 50 % der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung an. Je nach Art und Umfang des
Auftragsvolumens können weitere Korrekturverarbeitungen notwendig sein. zbv-design ist grundsätzlich berechtigt weitere Abschlagszahlungen gemäß dem Produktionsfortschritt in Rechnung zu
stellen.
5. Nebenkostenpauschale:
Als Nebenkostenpauschale für Korrekturabzüge, Kopien, Telefon, FAX, PKW, sowie für Besprechungstermine außer Haus ( innerhalb eines Radius von 20 Km ) werden pauschal 5 % der Auftragssumme in
Rechnung gestellt. Zusätzlich durch den Auftraggeber gewünschte Besprechungstermine, die über die Pauschalvereinbarung hinausgehen, werden nach Aufwand extra berechnet (pro angefangene Std. 90,00
€ zzgl.Mwst. und Spesen).
6. Zahlungsverzug:
Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich zbv-design vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug
ist zbv-design ferner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle Waren und Leistungen, Unterlagen, Notizen, Besprechungsprotokolle, Ideen, Entwürfe, Konzeptionen, Unterlagen, Skizzen, Pläne,
Waren, Modelle, Kunstwerke, Fotos, Texte, Logos etc. ist der Auftraggeber verpflichten sofort an zbv-design zurück zu geben. Der Auftraggeber darf nach Kündigung keine Leistungen von zbv-design
nutzen.
1. Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann von beiden Vertragspartnern jeder zeit erfolgen. Alle von zbv-design erbrachten Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig zu
begleichen. Alle zusätzlich beauftragten Drittleistungen ( unabhängig von deren Produktionsstand ) sind vom Auftraggeber vollständig an zbv-design zu begleichen.
2. Unverschuldeter Rücktritt:
2a) Nichtabnahme durch Auftraggeber:
Nimmt der Auftraggeber die von zbv-design zur Abnahme bereit gestellte Leistung nicht ab bzw. nicht an und hat zbv-design dies nicht zu vertreten, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf
die bereits geleisteten Anzahlungen zuzüglich nachweislich erbrachter Zuatzleistungen bzw. beauftragter Drittleistungen von zbv-design, um den erteilten Auftrag ausführen zu können.
2b) Verzögerung der Produktion, des Beginns und/oder des Ablaufs:
Bei Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet zbv-design umgehend alle auftragsrelevanten Unterlagen, Notizen, Besprechungsprotokolle, Ideen, Entwürfe, Konzeptionen, Unterlagen,
Skizzen, Pläne, Waren, Modelle, Kunstwerke, Fotos, Texte, Logos, Firmenfarben, Zugangsdaten etc. im Original und auf einem digitalen Datenträger sofort auszuhändigen, die zur Auftragsausführung
und / oder der Weiterverarbeitung des Auftrages notwendig sind. Wird, trotz einmaliger Erinnerung durch zbv-design, der Produktionsbeginn seitens des Auftraggebers dahingehend verhindert, dass
zbv-design nicht in vollem Umfang innerhalb von 4 Wochen beginnen kann, darf zbv-design vom Vertrag zurücktreten ohne die Erstattung bereits geleisteter Akontozahlungen.
Grundsätzlich liegt zwischen zwei Besprechungen ( Beispiel: Auftragsvergabe zu 1.Korrekturbesprechung oder 1. zu 2. Korrekturbesprechung etc.) ein Zeitraum von maximal 4 Wochen ( 28 Arbeitstage
). Liegt zwischen zwei miteinander vereinbarten Korrekturterminen, trotz einmaliger Erinnerung durch zbv-design, ein längerer Zeitraum als 4 Wochen, der durch eigenverantwortliches Verschulden
des Auftraggebers zustande gekommen ist, dann darf zbv-design den Vertrag sofort lösen, ohne Erstattung der bereits erhaltenen Akontozahlungen. Übersteigen die bis dahin erbrachten Leistungen von
zbv-design den Wert der bereits erhaltenen Akontozahlungen, sind alle Leistungen von zbv-design, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbracht worden sind, vollständig vom Auftraggeber zu
begleichen umabhängig davon, ob die erbrachten Leistungen von zbv-design dem Auftraggeber gefallen oder nicht..
2c) Erstattung von Drittleistungen an zbv-design:
Wird von einer Vertragspartei die schriftliche Kündigung ausgesprochen und wurden während des davor bestehenden Vertragsverhältnisses von zbv-design zusätzliche Drittleistungen in Auftrag
gegeben, um den Gesamtauftrag ausführen zu können, so sind diese Kosten vom Auftraggeber vollständig an zbv-design zu bezahlen unabhängig von deren Produktionsstandes und unabhängig, ob die
erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gefallen oder nicht.
2d) schriftliche Kündigung durch den Auftraggeber:
Bei eigenverantwortlicher, schriftlicher Kündigung durch den Auftraggeber, die unverschuldet durch zbv-design zustande gekommen ist, erhält zbv-design alle bis dahin erbrachten Leistungen,
Beratungen, Arbeitsaufwendungen vollständig vergütet. Eventuell zusätzlich beauftragte Drittleistungen, die notwendig waren, um den Gesamtauftrag ausführen zu können, sind unabhängig von deren
aktuellen Produktionsstand, vollständig vom Auftraggeber an zbv-design zu bezahlen, unabhängig ob die erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gefallen oder nicht. Nach schriftlich erfolgter
Kündigung durch den Auftraggeber bleiben alle bis dahin erbrachten Leistungen für immer alleinig im Besitz und Eigentum von zbv-design.
Der Auftraggeber ist verpflichtet sofort bei schriftlicher Kündigung alle eventuell bereits ausgehändigten und erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfe, Besprechungsprotokolle, Konzeptionen,
Unterlagen, Skizzen, Pläne, Fotos, Waren, Modelle, Kunstwerke, Zugangsdaten, Verträge etc. vollständig und unbeschadet wieder an zbv-design auszuhändigen. Mit seiner schriftlichen Kündigung
erklärt sich der Auftraggeber einverstanden alle zuvor beauftragten Leistungen und seien es auch nur Detailauszüge, nicht nutzen zu dürfen. Der Auftraggeber darf keine Kopien für sich oder Dritte
erstellen bzw. einbehalten, noch darf er das urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum von zbv-design weder selbst nutzen noch an Dritte weitergeben.
1. Haftungsausschluss:
zbv-design haftet nur für Schäden, die zbv-design selbst, oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer
Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragswerkes von wesentlicher Bedeutung ist ( Kardinalspflicht ) sowie Schäden aus der Verletzung des Körpers, oder der Gesundheit.
2. Verjährung:
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von zbv-design oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren nach 1 Jahr ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch zbv-design oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
3. Mängel:
Jegliche Art von nachweislichen Mängel der Ware sind von Auftraggeber innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware bzw. ab Onlinestellung von Homepages auf zbv-design.de schriftlich anzuzeigen.
Nichtgefallen berechtigt den Auftraggeber nicht einen Mangel anzeigen bzw. einklagen oder Geld einbehalten zu dürfen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Wandlung, Minderung oder Einbehalt von Zahlungen ausgeschlossen.
1. Urheberschutz:
Alle aufgeführten Leistungen von zbv-design sind persönliche, geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Auf den Werken von zbv-design (Grafik + Internet + Multimedia
Fotos/Fotokollagen + Architektur + Kunst) erscheint immer der Hinweis: erstellt von zbv-design.de, web-design-werbung-freiburg.de bzw. erstellt von foto-art-collagen.de, foto-art-shop.de,
fotokunst-fuer-sie.de . Bei allen von zbv-design gestalteten Internetauftritten erscheint immer der Texthinweis im Impressum des Auftraggebers und zusätzlich im Footer auf allen Seiten auf dessen
Website: Idee + Produktion von Gordon Verständig, zbv-design.de, Werbeagentur + Architekturbüro + Designatelier sowie der gut sichtbare, aktive Direktlink auf die Homepages von zbv-design.de und
foto-art-collagen.de, foto-art-shop.de, fotokunst-fuer-sie.de. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfung, Logo, Slogan, Foto,
Video, Plan, Architektur, Webdesign, Kunstwerk etc. unbegrenzt zu nutzen ist. Die Nutzungsrechte sind immer gesondert aufgeführt und sind damit zusätzlich zum Entwurfshonorar vom Auftraggeber an
zbv-design zu bezahlen. Je nachdem, wie die Nutzungsrechte vertraglich vereinbart sind, umfasst die Nutzung unter anderem die Veröffentlichung, die Präsentation und die Vervielfältigung für
beauftragte Entwurfsleistungen. Wurde ein Einzelcopyright vereinbart, so ist die freie Nutzung nur auf die betreffende Leistung beschränkt. Wurde kein explizites Nutzungsrecht + keine separate
Nutzungsgebühr vereinbart, so ist das Nutzungsrecht und die aus dem Vertrag hervorgehende Nutzungsart auf die maximale Dauer von 5 Jahren vereinbart. Sofern der Wunsch seitens des Auftraggebers
besteht auch nach 5 Jahren die von zbv-design erbrachten Leistungen nutzen zu wollen, ist das nur mit einem entsprechendem Nutzungshonorar in einem zusätzlichen, erweiterten Vertrag möglich
zu vereinbaren. Sollte der Auftraggeber widerrechtlich Leistungen eigenmächtig nutzen fällt das 5-fache des üblichen Nutzungshonorars pro Leistung und pro überschrittenem Jahr der Nutzung
als Bezahlung an zbv-design an.
2. Unbefugte Änderung oder Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nachahmung:
Wurde für die erbrachten Leistungen kein Copyright vereinbart, dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, ohne Zustimmung von zbv-design weder im Original noch bei der
Reproduktion geändert werden. Alle Projektunterlagen, Ideen, Konzeptionen, Logos, Vorentwürfe, Homepages bzw. Alternativentwürfe jeglicher Art sowie Fotos, Collagen, Kunstwerke, Pläne, Skizzen,
Notizen, Slogans, Videos, Webdesigns, Apps, Homepages, Waren, Modelle etc. die während der Auftragsabwicklung dem Auftraggeber als Dokumentation des Entwicklungsstandes präsentiert oder
ausgehändigt wurden, bleiben grundsätzlich im Besitz und geistigen Eigentum von zbv-design. Ohne zusätzlich schriftliches Einverständnis von zbv-design dürfen die vorgenannten Leistungen eines
Entwicklungsprozesses nicht verwendet werden, oder an Dritte weiter gegeben werden. Es dürfen nur die im Vertrag schriftlich beschriebenen und vollständig bezahlten Leistungen in dem miteinander
vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details - oder unerlaubte Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt zbv-design eine
Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der 5-fachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Produktionsbeginn erfolgt für alle Leistungen nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Zahlungseingang von 30% der vereinbarten Auftragssumme gemäß den Zahlungsbedingungen von zbv-design.
Der Auftraggeber stellt bei Auftragserteilung zbv-design alle relevanten Kundendaten digital zur Verfügung. Nach Erhalt aller Daten / Unterlagen, die notwendig sind, um den Auftrag abzuwickeln
und dem Eingang von 30% der vereinbarten Auftragssumme, beginnt zbv-design mit der Auftragsbearbeitung.
Die Lieferzeit für die digitale Druckvorlage für Printmedien, für die Onlinestellung von Internetseiten und die Auslieferung von Kunstwerken beträgt 14 Arbeitstage nach schriftlicher Freigabe des
letzten Korrekturabzuges und Eingang aller vereinbarten Rechnungsbeträge durch den Auftraggeber. Für Veröffentlichungen von CD / DVD / Blue-Ray / -Vervielfältigung sind es 28 Arbeitstage nach
schriftlicher Freigabe des letzten Korrekturabzuges und Eingang aller vereinbarten Rechnungsbeträge.
Die Auslieferung erfolgt ab 79331Teningen zzgl. Verpackung + Versand.
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von zbv-design. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. zbv-design ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
2. Links:
Soweit zbv-design auf den eigenen Internetseiten durch sog. Links auf andere Seiten verweist, erklärt zbv-design ausdrücklich, dass zbv-design keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die
Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich zbv-design hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für
alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. Gleiches gilt für folgende Domains von zbv-design: web-design-werbung-freiburg.de, zbv-design.de, fotokunst-fuer-sie.de, foto-art-shop.de,
foto-art-collagen.de
3. Wirksamkeit der AGB:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.